Hallo, ich habe folgendes Problem: im SB wurden drei Spielgeräte nach §74a eingezogen - das sich in den Automaten befindliche Geld wurde bereits von der Vermögensabschöpfung bearbeitet.
Nun stehen aber diese Automaten noch bei der Polizei und ich als Vollstreckungsrechtspfleger muss über diese entscheiden - sollen sie vernichtet werden oder eher verwertet - sie dürfen ja einen gewissen Wert haben.
kann ich irgendwo was dazu finden?
Danke für Tipps