Hallo,
mir liegt ein Antrag auf Pfüb vor, bei dem ich nicht weiter komme.
Drittschuldner 1 ist die Deutsche Rentenversicherung Bund, Drittschuldner 2 die Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau. Für beide Drittschuldner soll aus Anspruch G gepfändet werden mit folgendem Wortlaut: "Gepfändet werden die gegenwärtigen und zukünftigen Ansprüche der Schuldnerin auf Zahlung des pfändbaren Betrages aus Übergangsgeld, Altersrente, Rente wegen Berufsunfähigkeit, Witwen- und Witwerrente, Waisenrente (Rentenversicherungsnummer[…])."
Zunächst bin ich irritiert, warum nicht Anspruch B angekreuzt wurde und frage mich, ob es legitim ist das nachzufragen. Außerdem empfinde ich die Aufzählung aller möglichen Renten als nicht sehr bestimmt und mir fehlt der Bezug auf die gesetzlichen Vorschriften, die die Freibeträge für die Schuldnerin definieren, ich bin aber gleichzeitig unsicher, ob die tatsächlich im Pfüb aufgeführt werden müssen.
Wie seht ihr das? Hättet ihr Bedenken oder würdet ihr den Antrag so erlassen?
Liebe Grüße