Hallo zusammen,
ich habe folgende Frage: Genügt zum Nachweis der Vertretungsbefugnis des Direktors einer Aktiengesellschaft nach dem Recht Panamas ein übersetzter Auszug aus dem dortigen Register nebst Apostille?
Leider habe ich keinen Meikel/Hertel hier. Dort soll wohl was unter Einl. G Rn. 150 dazu stehen.
Vielen Dank im Voraus!