Kopien für die Handakte

  • In diesem Verfahren gab es einen Anwaltswechsel. Der neue Anwalt hat Akteneinsicht in die Gerichtsakte beantragt und auch erhalten.
    Nach Beendigung des Verfahrens (die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens) beantragt der Anwalt unter anderem die Erstattung der Kopierkosten aus der Gerichtsakte 7000 1a VV RVG. Aufgrund der Anzahl der beantragten Seiten hat er die komplette Akte kopiert (vermutlich für die Handakte).
    Auf Anfrage hat er geantwortet, dass die Kopien für eine ordnungsgemäße und der Sache entsprechenden Vertretung notwendig gewesen wären.
    Kann der Gegenseite ein Anwaltswechsel zur Last gelegt werden und kann er diese Auslagen tatsächlich geltend machen?
    Wenn mir jemand weiterhelfen könnte wäre ich sehr dankbar. ☺️

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