Unlösbarer Fall? (Vereinigung / fehlende Nachverpfändung)

  • Es ist tatsächlich folgendes im GB eingetragen:
    BV ursprünglich lfd. Nrn. 8 -18,
    dann 8-18 vereinigt und unter lfd. Nr. 19-26 eingetragen im Jahre 1959 (in Sp. 2 kein Hinweis auf die bisherige lfd. Nr.!).
    Dann 19-26 fortgeschrieben unter lfd. Nr. 27-34 im Jahre 1982.
    Dann 27-34 vereinigt und unter lfd. Nr. 35 eingetragen im Jahre 1996.

    In Abt. III Nr. 2 ist eingetragen:
    20.000 RM Darlehn ohne Brief für August, Josef, Toni, Karl und Agnes L-M als Gesamtgläubiger aus dem Jahre 1927.
    Lastend auf dem Grundstück BV 8. Dies wurde nie berichtigt.

    Jetzt soll das Grundstück Nr. 35 auf den Käufer umgeschrieben werden zunächst unter Übernahme des Rechts Abt. II Nr. 2.

    Keine Ahnung, was ich machen soll. Eine Nachverpfändung hat nie stattgefunden. Eine Vereinigung hätte nie so erfolgen dürfen.
    Zur Info: das Grundstück BV 8 hatte ein Größe von 3 qm.

  • Gab es BV 8 denn bei der Eintragung der Grundschuld schon? Sollte die Grundschuld wirklich nur auf dieses kleine Grundstück eingetragen werden? Gab es evtl. eine sogenannte Sammelbuchung von Grundstücken und bei der Auflösung der Sammelbuchung ist etwas schief gegangen?

  • Nach dem Sachverhalt gehe ich davon aus, dass die Eintragung zum damaligen Zeitpunkt zulässig war, weil BV 8 ein separates Grundstück war. Bei einer Vereinigung erstrecken sich die Belastungen nicht kraft Gesetzes (siehe die Kommentierungen zu § 890 BGB). Die Annahme der Verwirrung bei Belastung mit unterschiedlichen Grundpfandrechten steht so ausdrücklich noch nicht so lange in § 5 Absatz 1 GBO.

  • Geht aber nicht mehr anders.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Sp. 2: "1 (Teil)"
    Sp. 4: Wie sonst auch bei Nur-lastend-auf-Vermerken "Nur lastend auf dem ehemaligen Grundstück (Flurstück 222) BV Nr. 8 in Blatt 111"

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!