Es ist tatsächlich folgendes im GB eingetragen:
BV ursprünglich lfd. Nrn. 8 -18,
dann 8-18 vereinigt und unter lfd. Nr. 19-26 eingetragen im Jahre 1959 (in Sp. 2 kein Hinweis auf die bisherige lfd. Nr.!).
Dann 19-26 fortgeschrieben unter lfd. Nr. 27-34 im Jahre 1982.
Dann 27-34 vereinigt und unter lfd. Nr. 35 eingetragen im Jahre 1996.
In Abt. III Nr. 2 ist eingetragen:
20.000 RM Darlehn ohne Brief für August, Josef, Toni, Karl und Agnes L-M als Gesamtgläubiger aus dem Jahre 1927.
Lastend auf dem Grundstück BV 8. Dies wurde nie berichtigt.
Jetzt soll das Grundstück Nr. 35 auf den Käufer umgeschrieben werden zunächst unter Übernahme des Rechts Abt. II Nr. 2.
Keine Ahnung, was ich machen soll. Eine Nachverpfändung hat nie stattgefunden. Eine Vereinigung hätte nie so erfolgen dürfen.
Zur Info: das Grundstück BV 8 hatte ein Größe von 3 qm.