Elektronische Apostille

  • Liebe Kolleginnen und Kollegen. Gefunden habe ich im Forum das hier, meine Frage bezieht sich aber auf eine Grundbuchsache, deswegen der Post hier.

    Mir liegt jetzt das erste Mal eine elektronische Apostille aus Lettland vor. Ich hab ehrlich gesagt meine Zweifel, ob das wirklich dem Abkommen entspricht. In dem Handbuch der HCCH (S. 132) heißt es:

    "Es steht den Vertragsstaaten frei, die eine oder andere Komponente des E-APP oder beide Komponenten umzusetzen (E-Apostillen und E-Register)."

    Meines Wissens hat Deutschland hierzu bisher nichts umgesetzt. Ich halte das auch technisch für nicht sicher. Eine Homepage die aufgrund eines Barcodes eine Bestätigung anzeigt, kann ich mir in wenigen Minuten selbst basteln.

    Wie sind eure Erfahrungen damit? Akzeptiert ihr solche Apostillen?

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