Hallo,
ich habe folgendes Problem.
Angelegt wird ein neues Wohnungseigentum. Hier sollen verschiedene Sondernutzungsrechte eingetragen werden.
Sondernutzungsrechte an:
den jeweiligen Wohnungsabschlusstüren, sowie Fenstern , Balkon- und Terrassentüren samt Bändern, Schloss und Zylinder (innen wie außen),
die zur Wohnung gehörigen Markisen bzw. Jalousien (einschließlich Rollmechanik, Elektrik und Steuerung)
die Schiebeläden an den Balkonen und Dachterrassen, sowie die Balkonschränke
nutzerseitige Endgeräte der Klingel-und Türöffneranlage
Anschluss- oder Verteilerdosen der Antennen-, Telefon- und Breitbankabelzuleitungen
die weiter aufgeführten Bauteile, soweit sie von Gesetzes wegen nicht Sondereigentum sein können.
Weiter ist allerdings vereinbart, dass der Verwalter die Farbe der Markise etc. absegnen muss.
Sind diese Sachen überhaupt sondernutzungsfähig? Die Türen z.B. müssen doch gem. § 5 Abs. 2 WEG zwingend Gemeinschaftseigentum sein?
Leider gibt der Kommentar nichts dazu her...
Danke für Antworten!
hermine