Bei der Umstellung auf das elektronische Grundbuch im Jahr 2010 wurde versehentlich ein Buchrecht als Briefrecht übertragen. Im geschlossenen Papiergrundbuch steht "Grundschuld ohne Brief" und im Ausdruck der elektronischen Fassung vom selben Tag "Grundschuld".
Das Recht soll nun gelöscht werden.
Verlasse ich mich auf den Akteninhalt oder verlange ich Aufgebotsverfahren?
Briefausschlussvermerk vergessen
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Ergibt sich hier nicht die Grundbuchunrichtigkeit von selbst? Eine Berichtigung der Grundschuldeintragung unmittelbar vor deren Löschung erscheint mir hier entbehrlich.
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Ergibt sich hier nicht die Grundbuchunrichtigkeit von selbst? Eine Berichtigung der Grundschuldeintragung unmittelbar vor deren Löschung erscheint mir hier entbehrlich.
Dito. Das Recht war ja als Buchrecht entstanden.
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Vielen Dank für die schnellen Antworten. Werde wohl löschen und einen kleinen Aktenvermerk verfassen.
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Guter Plan.:D
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Da das Recht als Buchrecht entstanden ist und sich daran durch die fälschliche Übertragung materiell nichts geändert haben kann, wäre es ein äußerst gewagtes Unterfangen, an ein Aufgebot zur Aufbietung eines niemals existenten Briefs zu denken.
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