Briefausschlussvermerk vergessen

  • Bei der Umstellung auf das elektronische Grundbuch im Jahr 2010 wurde versehentlich ein Buchrecht als Briefrecht übertragen. Im geschlossenen Papiergrundbuch steht "Grundschuld ohne Brief" und im Ausdruck der elektronischen Fassung vom selben Tag "Grundschuld".
    Das Recht soll nun gelöscht werden.
    Verlasse ich mich auf den Akteninhalt oder verlange ich Aufgebotsverfahren?

  • Ergibt sich hier nicht die Grundbuchunrichtigkeit von selbst? Eine Berichtigung der Grundschuldeintragung unmittelbar vor deren Löschung erscheint mir hier entbehrlich.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Guter Plan.:D

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Da das Recht als Buchrecht entstanden ist und sich daran durch die fälschliche Übertragung materiell nichts geändert haben kann, wäre es ein äußerst gewagtes Unterfangen, an ein Aufgebot zur Aufbietung eines niemals existenten Briefs zu denken.

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