Hallo an alle,
ich habe einen Teilerbschein von 3/4 Anteil zugunsten einer Erbin erlassen. 1/4 Anteil ist noch offen. Die ermittelten Erben für diesen Anteil wollen keinen Erbscheinsantrag stellen. Meine 3/4 Erbin will nunmehr diesen Antrag stellen. Kann sie dies? Kennt jemand Entscheidungen hierzu?