Hallo zusammen,
vielleicht hatte jemand von euch den folgenden Fall schon mal und weiß Bescheid :-):
Der Antragsteller beantragt (über einen RA) BerH für die Beratung bzgl. der Herabsetzung seines pfändungsfreien Betrages (Unterhalts-PfÜB).
Ich hatte ihm zunächst geschrieben, dass es sich hierbei bereits um ein anhängiges Verfahren handelt und für diesen Fall ggf. Prozesskostenhilfe im Vollstreckungsverfahren in Betracht kommt. Er meint hingegen, dass - sofern es sich nur um die bloße Beratung im Vollstreckungsverfahren handelt - diese "keinen Raum für einen Prozesskostenhilfeantrag" biete....
Bislang hab ich noch nicht wirklich eine für mich zufriedenstellende Antwort finden können..