Hallo,
bei mir legen öfter Parteien selbst Beschwerde gegen die PKH- Aufhebung bzgl. eine Ratenzahlungsanordnung ein und nicht durch den beigeordneten Rechtsanwalt.
Die Beiordnung erstreckt sich nicht auf das Beschwerdeverfahren, korrekt?
D.h. der Schriftverkehr und die Zustellung der Entscheidung laufen dann nur noch über die Partei selbst?
Wie erfährt dann der Rechtsanwalt jemals davon, dass er nun keine weitere Vergütung mehr erhält bzw. seine Vergütung doch nicht gegen die Partei geltend machen kann?
Wie handhabt Ihr das?