Kosten gegeneinander aufgehoben, ohne Verrechnung

  • Helft mir mal bitte fix...

    Folgender Fall: Kostenentscheidung lautet, dass die Kosten gegeneinander aufgehoben werden. Gerichtskosten, SV-Vergütung und Zeugenauslagen sind entstanden und dementsprechend wurde auch eine Gerichtskostenrechnung erstellt. Kläger und Beklagte tragen je 1/2 der Kosten, der Kläger bekommt auch noch seinen überzahlten Vorschuss erstattet. Die Beklagte ist dabei als Kostenschuldner befreit gem. § 2 GKG. Es wurde nichts verrechnet. Nun begehrt der Kl-Vertreter den Gerichtsksotenausgleich. Und er besteht vehement darauf, dass dieser erfoglen muss.

    Ich bin der Meinung dass ich nichts festsetzen muss, da keine Beträge verrechnet wurden und der Kläger seinen nicht verbrauchten Vorschuss, abzgl. seiner Kostenlast, zurückbekommen hat. Damit hat es sich doch erledigt, oder? :confused:

  • Ich verstehe das Problem grad nicht. :gruebel:
    Der Kläger besteht auf einem Beschluss, obwohl nichts festzusetzen ist? Da tu ihm doch den Gefallen. Weise seinen Antrag zurück und packe in die Begründung die Gerichtskostenberechnung. Dann hast du die Akte vom Tisch.

  • ich danke euch beiden! ich dachte schon dass ich irgendwas übersehe wegen der Kostenfreiheit bei der Beklagten.

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