Frage zur Einziehung

  • Hallo zusammen,

    ich habe eine Frage zur Zuständigkeit innerhalb einer Einziehung,

    Ich bin Rechtspflegerin für Jugendstrafsachen an einem Amtsgericht.
    Im Urteil wurde die Einziehung eines Geldbetrages angeordnet. Die Einziehung erfolgt zugunsten mehrerer Personen. Bei der Einleitung der Vollstreckung ist mir aufgefallen, dass bzgl. einiger Berechtigter keine Adressen in der Akte zu finden sind. Ich habe die Akte daher dem Richter vorgelegt. Der Richter hat die Akte der StA vorlegt. Der StA sind die Anschiften auch nicht bekannt und verweisen darauf, das man über ein Auskunftsersuchen an die Banken der Geschädigten die Anschriften ermitteln könnte, sofern die Kontonummern der Geschädigten bekannt sein sollten. Der Richter legt mir daraufhin die Akte wieder vor.
    Wer ist jetzt für die Ermittlung der Anschriften zuständig?

    Dankeschön

  • Ich habe ja weder Anschriften noch Geburtsdaten. Da werde ich mit EMA-Anfragen nicht weit kommen.
    Ich frag mich auch wie Richter und StA das Verfahren mit anschließendem Wertersatz für diese Personen durchführen konnten, ohne dass diese Personen irgendwie an dem Verfahren beteiligt wurden...

  • Ich habe ja weder Anschriften noch Geburtsdaten. Da werde ich mit EMA-Anfragen nicht weit kommen.
    Ich frag mich auch wie Richter und StA das Verfahren mit anschließendem Wertersatz für diese Personen durchführen konnten, ohne dass diese Personen irgendwie an dem Verfahren beteiligt wurden...

    Üblicherweise wird in den Strafanzeigen auch die Schadenshöhe der Geschädigten abgefragt. Dort sollten allerdings Anschriften der Betreffenden enthalten sein. :gruebel:

  • Genau. Urteil nach Jugendstrafrecht. Das ich für die Einziehung an sich zuständig bin, bestreite ich ja nicht. Mir geht es um diese Anschriftenermittlung. Richter und StA haben sich nicht um die Anschriften gekümmert und das ganz Verfahren ohne diese Personen durch gezogen und diesen Personen Ansprüche aus dem Wertersatz zugesprochen (ob das geht, ist mir erstmal egal). Jetzt soll ich die Person sein, die das alles nachholen soll??

  • Ich hatte sowas ähnliches auch schon auf dem Tisch liegen und denke auch, dass wir als Rechtspfleger den Schwarzen Peter haben. Nach Möglichkeit die Geschädigten ermitteln, ansonsten Veröffentlichung im Bundesanzeiger. Bei der Veröffentlichung sind wir wohl auch für den zu veröffentlichenden Text zuständig, das scheint auch ein wenig heikel zu sein: so viele Informationen wie nötig, damit sich eventuelle Geschädigte im Sachverhalt erkennen können, aber auch nicht zu viel wegen der Persönlichkeitsrechte des VU :roll:.

  • Genau. Urteil nach Jugendstrafrecht. Das ich für die Einziehung an sich zuständig bin, bestreite ich ja nicht. Mir geht es um diese Anschriftenermittlung. Richter und StA haben sich nicht um die Anschriften gekümmert und das ganz Verfahren ohne diese Personen durch gezogen und diesen Personen Ansprüche aus dem Wertersatz zugesprochen (ob das geht, ist mir erstmal egal). Jetzt soll ich die Person sein, die das alles nachholen soll??

    Zuständig bist du nur bei einem entsprechenden Übertragungsbeschluss.

    Ansonsten wundert mich die Handhabung im Ermittlungsverfahren "etwas". Keiner der (angeblich) Geschädigten hat eine Strafanzeige erstattet? Weshalb nimmt man dann an, dass den Personen A, B, C... ein finanzieller Schaden durch den Verurteilten entstanden ist? :gruebel: Habe ich in dieser Form noch nie gesehen. Hiesige Akten in Betrugsfällen enthalten regelmäßig diverse Strafanzeigen.

  • Vielleicht hatten sie auch gar keinen Schaden, weil die Gelder irgendwie erstattet wurden. Dann wäre die Einziehungsentscheidung falsch. Ich hab da schon viel Absurdes gesehen...

    Das habe ich mir auch schon gedacht. Vorliegend wurden wohl Waren bei dem Täter bestellt und das Geld dafür dem Täter überwiesen. Die Waren sind wohl nicht geliefert worden. Der Bank sind dann die vielen Rückbuchungsversuche aufgefallen und haben dieses der Zentralstelle für Transaktionsuntersuchungen mitgeteilt. Diese haben dann um Klageerhebung gebeten. Manche der vielen Geschädigten hatten schon selbst Strafanzeige gestellt und manche nicht. Jetzt soll ich also Personen anschreiben, die von dem ganzen Verfahren gar nichts wissen...

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