Mein verst. Eigentümer hat nur notarielle Test. hinterlassen:
a. Berliner Test. mit seiner vorverst. Ehefrau, in dem der einzige Sohn als Schlusserbe eingesetzt wurde. Keine Benennung von Ersatzerben.
Der Sohn ist vorverstorben.
b. Der überlebende Ehegatte macht nach dem Tod des Sohnes neue Testamente.
Brauch ich einen Erbschein ?
Danke für Eure Hilfe.