Guten Morgen,
womöglich stelle ich meine Frage "umsonst" oder kenne schon die Antwort, dem Gesetz nach, aber vielleicht lasse ich mich vom Jugendamt auch zu sehr einlullen :-).
Also Antrag vereinf. Kindesunterhalt mit Rückstand ab 1.2.19. Der Agg macht Einwendungen geltend. Er legt das Datenblatt dazu vor, sagt er ist grundsätzlich bereit zur Zahlung, verfügt aber nicht über Einkommen oder Vermögen. Er legt was vor von der Arbeitssagentur wonach er seit 1.2.19 ALG 1 bezogen hat, dann ab 01.05.19 hatte er eine Tätigkeit bis November 2019 und legte hierzu seine Lohnsteuerbescheigung vor, seither wieder ALG 1 mit Bescheid.
Das Jugendamt schreibt darauf, wie immer, dass sie an ihrem Antrag weiter festhalten und die Zeiten in denen der Agg ALG erhält berücksichtigen und ihn als leistungsunfähig sehen (zu holen wäre hier wohl offensichtlich auch nicht).
Ich meine ich hatte ähnliche Fälle wo dann halt auch auf Nachfrage an den Agg nicht alles vorlag und ich festgesetzt hab. Sofern die Lohnsteuerbescheinigung ausreicht (nun fordere ich nicht nochmals nach) hat er ja alles vorgelegt und ich lehne die Festsetzung ab und es geht ins streitige Verfahren.
Was meint ihr?
Danke!