Bei S (IK-Schuldner, Verfahren eröffnet) bestehen Insolvenzforderungen des Landes NRW, vertr. durch die Gerichtskasse. Auch aus der Zeit vor Verfahrenseröffnung besteht ein Steuererstattungsanspruch gg. das Land NRW, vertr. durch das Finanzamt Köln.
Kann das Land hier aufrechnen? Letztendlich ist die Gegenseitigkeit der Forderungen ja gegeben, oder ändern die verschiedenen Vertreter des Landes (Gerichtskasse, FA) etwas hieran?