europäischer Vollstreckungstitel

  • Guten Morgen :) ich habe hier einen Antrag auf Bescheinigung eines europäischen Vollstreckungstitel.
    Leider hatte ich das noch nie. Es handelt sich um eine Familiensache, in welcher ein KFB ergangen ist.
    Jetzt bin ich schonmal soweit dass ich denke ich würde die Bescheinigung nach der Verordnung Nr. 1215/2012 erteilen.
    Allerdings steht da für Entscheidungen in Zivil- und Handelssachen. Ich bin verwirrt. Kann ich diese auch für meine F Sache nehmen?
    Ich finde keine andere Verordnung außer die für unbestrittene Forderungen aber die würde nicht passen. Die Gegnerin wohnt in Polen. Muss die Bescheinigung auf deutsch oder auf polnisch erfolgen?
    Vielen Dank.

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