Übersetzungskosten und PKH/VKH

  • Bei Zustellungen nach der EuZUVO obliegt die Entscheidung, ob die zuzustellenden Schriftstücke übersetzt werden sollen, nach § 37 ZRHO dem Antragsteller. Ich schreibe ihn dementsprechend an und fordere einen Vorschuss.

    Wie mach ihr das, wenn der Antragsteller (besonders häufig ja in F-Sachen) VKH oder PKH hat? Dann muss er ja keinen Vorschuss zahlen. Fragt ihr trotzdem an unter Hinweis auf eine mögliche spätere Überprüfung und Rückzahlung der VKH/PKH? Was macht ihr, wenn bereits jetzt abzusehen ist, dass eine spätere Rückzahlung nicht angeordnet werden wird?

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