Hallo, arbeite in einem kleinen Amtsgericht in der Jugendstrafvollstreckung und hab da was neues:
Im Urteil steht:
Dem VU wird auferlegt einen Geldbetrag in Höhe von 1000,00 € an den Geschädigten X in Anrechnung auf ein Schmerzensgeld zu zahlen, zahlbar in raten ab … jeweils zum 5 eines Monats.
Frage:
Muss ich da irgendetwas zu kontrollieren oder machen?
Oder darf ich dem Anwalt des Geschädigten eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils geben und dieser kümmert sich dann darum?
Hatte dies zuvor noch nie - was tun?
Danke im Voraus