Auflage - Vollstreckung?

  • Hallo, arbeite in einem kleinen Amtsgericht in der Jugendstrafvollstreckung und hab da was neues:

    Im Urteil steht:
    Dem VU wird auferlegt einen Geldbetrag in Höhe von 1000,00 € an den Geschädigten X in Anrechnung auf ein Schmerzensgeld zu zahlen, zahlbar in raten ab … jeweils zum 5 eines Monats.


    Frage:
    Muss ich da irgendetwas zu kontrollieren oder machen?
    Oder darf ich dem Anwalt des Geschädigten eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils geben und dieser kümmert sich dann darum?

    Hatte dies zuvor noch nie - was tun?

    Danke im Voraus

  • Es dürfte sich tatsächlich um eine Auflage nach § 15 JGG handeln, deren Erfüllung natürlich überwacht werden sollte (genauso wie z. B. die Ableistung gemeinnütziger Arbeit).

    Eine vollstreckbare Ausfertigung darf der RA des Geschädigten jedenfalls nicht erhalten. Es handelt sich nicht um eine Regelung im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens.

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