Genehmigung /Ergänzungspfleger bei Grundstücksverkauf

  • Hallo,
    ich möchte kurz einen Fall aus der Praxis schildern und wäre für Lösungsvorschläge /Antworten dazu sehr dankbar.

    Der Opa verkauft das Grundstück an das Enkelkind und die Eltern bezahlen den Kaufpreis. Das Grundstück ist verpachtet.

    Handelt es sich hierbei um ein lediglich rechtlich vorteilhaftes Geschäft fürs Kind und wir brauchen keine Genehmigung und keine Ergänzungspfleger oder sind doch beides aufgrund der Verpachtung notwendig?
    Vielleicht hatte jemand schon so einen Fall?

  • Wenn es darum geht, ob "wir" eine Genehmigung und/oder einen Ergänzungspfleger brauchen, wird die Frage wohl kaum von einer Rechtspflegerin stammen.

    ..gemeint war natürlich "ob wir eine Genehmigung erteilen und einen Ergänzungspfleger bestellen müssen"..

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