Sukzessivberechtigung

  • Hallo zusammen,
    ich bräuchte ein paar Anregungen zur Sukzessivberechtigung.
    Folgender Sachverhalt:
    A ist derzeit eingetragener Alleineigentümer. A überträgt an B sein Grundstück und behält sich ein Rückübertragungsrecht vor. Zur Sicherung soll eine Rückauflassungsvormerkung zu Gunsten von A und seiner Ehefrau C eingetragen werden. Als Berechtigungsverhältnis soll das Recht zunächst A allein zustehen und nach dessen Tod seiner Ehefrau unter der Bedingung, dass die Ehe im Zeitpunkt des Todes von A noch bestand.

    Also grundsätzlich gibt es die Möglichkeit der Sukzessivberechtigung, vgl. Meikel § 47 Rn. 300 ff. und BeckOK § 47 Rn. 47-49. Die Eintragung von zwei Einzelrechten wäre auch unproblematisch. Wie steht ihr zu der Möglichkeit des wechselnden Berechtigten an einem Recht? Und habt ihr ggf. einen Vorschlag, wie ich die Vormerkung eintragen könnte?

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