Es besteht eine sehr große WEG-Anlage. Ein großer Teil gehört einer juristischen Person, der Rest jeweils Privatleuten. Nunmehr erwirbt ein Investor große Anteile der Anlage. Er schließt mit der jur. Personen einen Kaufvertrag über deren Objekte insgesamt ab und mit den Privatpersonen natürlich jeweils einzelne Kaufverträge. Der Wert der jeweiligen Einheiten ist im Schnitt um die 10.000,--EUR.
In den Kaufverträgen wird jeweils eine Finanzierungsvollmacht erklärt.
...der Verkäufer verpflichtet sich bei der Bestellung vollstreckbarer Grundpfandrechte -ohne Angabe eines Betrages/Kaufpreises/in beliebiger Höhe o.ä- mitzuwirken. Dann folgen die Bedingungen. Sodann erteilt der Eigentümer die Vollmacht, ihn bei den vorstehenden Rechtshandlungen zu vertreten.
Soweit so gut.
Nun soll jedoch eine Gesamtgrundschuld auf allen Einheiten über einen siebenstelligen Betrag eingetragen werden. Für diesen GS-Umfang sind die Einzelvollmachten nicht konzeptiert, auch für nicht für eine Gesamtbelastung.
Oder reicht die Vollmacht aus, die persönliche Haftung der derzeitigen Eigentümer ist in der GS ausgeschlossen worden, die Sicherungsabrede ist auf den Kaufpreis beschränkt.