Hallo!
Ich bin überfragt, vll kann mir ja jemand helfen.
Durch wen wird eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bei der Veräußerung eines Grundstücks vertreten?
Brauche ich einen zusätzlichen Beschluss/Genehmigung einer Behörde?
Vielen Dank und viele Grüße