Vertretung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts

  • Hallo!

    Ich bin überfragt, vll kann mir ja jemand helfen. ;)
    Durch wen wird eine Körperschaft des öffentlichen Rechts bei der Veräußerung eines Grundstücks vertreten?
    Brauche ich einen zusätzlichen Beschluss/Genehmigung einer Behörde?

    Vielen Dank und viele Grüße

  • Gemeinden sind zum Beispiel Körperschaften des öffentlichen Rechts. Es gibt aber auch andere. Deiner Frage lässt sich nicht entnehmen, um was für eine Körperschaft es bei dir geht. :gruebel:

    "Auf hoher See und vor Gericht UND IN DER KLAUSUR ist man in Gottes Hand."
    Zitat Josef Dörndorfer

  • Hallo!

    Ich würde gern wissen,wie im Grundbuchverfahren die Vertretung eines siegelführenden Versicherungsträgers nachzuweisen und was offenkundig ist.

    Die Bestellung des Vorstands erfolgt (mittels Beschluss, Ernennung?) durch den Verwaltungsrat und die Vertretungsmacht des Vorstands (konkret: Einzelvertretungsmacht für das zuständige Ressort) ergibt sich aus der Satzung.

    Wenn man die Dokumente (Verwaltungsratsbeschluss, Satzung) nicht mit Unterschrift und Siegel vorlegen kann, weist man dann die Vertretung durch Vollmachten nach?

    Vielen Dank und viele Grüße

  • Wieso soll den diese Befugnis nachgewiesen werden? Eine Löschungsbewilligung kann die Truppe doch einfach ausstellen und siegeln. Daß der Richtige unterschrieben hat, hat die ausstellende Behörde zu verantworten.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Es müssen Verpflichtungserklärungen (Grundstückskaufvertrag) abgegeben werden.

    Die Leuts können auch ihre Vollmachten beglaubigen :) - die Sachbearbeiterin und ich wissen nur nicht, ab welchem Punkt die Vertretungskette nachgewiesen werden muss und ob bspw. eine auf einer Homepage veröffentlichte Satzung offenkundig ist. ...Ich lese auch gern nach ;) - es scheint nur irgendwie alles auf die Gebietskörperschaften und Kirchen zugeschnitten zu sein.

  • Vielleicht hilft ja das Schmökern in §§ 29 ff SGB IV nebst Kommentierung.

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  • Die Genehmigung fänd' ich persönlich auch besser :)

    Naja, dann lassen wir das mit den Vertretungsnachweisen in Satzungen und Verwaltungsratsbeschlüssen und bereiten einfach eine Vollmacht vom Verwaltungsrat auf den Vorstand vor.

    Vielen Dank!

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