Ernennungsurkunde

  • Hallo :)
    Ich bin aktuell noch in einer Ausbildung, will diese aber abbrechen und mit dem Studium am Oberlandesgericht Stuttgart beginnen. Habe schon eine Zusage und alle Dokumente hingeschickt.
    Allerdings will ich nicht kündigen, bis ich etwas festes unterschrieben habe...
    Habe gelesen, dass man die Ernennungsurkunde erst an den Einfürhungstagen unterschreibt...

    Kann das Landesgericht also jederzeit absagen, dass ich den Studienplatz doch nicht bekomme?:confused:

  • Als Beamter unterschreibst du nichts. Was auch, es gibt ja keinen Arbeitsvertrag, da du ernannt wirst. Die Urkunde wird auch nicht von dir sondern vom Dienstherrn unterschrieben. Die Urkunden haben grundsätzlich Wirkung mit Übergabe. Daher bekommst du die auch nicht vorher. Du musst dich auf die Zusage verlassen...so wie tausende vor dir auch.

    "Just 'cos you got the power, that don't mean you got the right!" ((c) by Mr. Kilmister, passt zum Job)

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  • Hi (erster Post im Forum, yeah!),

    wie mein Vorredner schon geschrieben hat: Als Beamter unterschreibst du gar nichts, auch keine Urkunde. Wozu auch - Alles, was den Beamten betrifft, steht in Gesetzen oder Verordnungen.

    Wie es bei meinem Auswahlverfahren (2. QE) war: Ich habe meine Unterlagen eingesendet, Vorstellungsgespräch gehabt usw. Als die Zusage vom Personalrat da war, habe ich zeitnah ein Schreiben vom OLG bekommen, dass ich zum Vorbereitungsdienst ab dem SoUndSoVielten zugelassen bin. Ich denke, dass das rechtskräftig wäre, sollte es dazu kommen.

    Aber vergiss nicht: Du willst dich dem öffentlichen Dienst widmen. Das ist nicht wie in der freien Wirtschaft, dass man vorher noch eine Absage erteilt bekommt. Der Staat betreibt einen riesigen Aufwand, um dich auf Eignung zu testen usw. - Wenn du die beamtenrechtlichen Voraussetzungen bis zum Tag der Ernennung erfüllst, hast du eigentlich nichts zu befürchten.

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