Hallo,
es liegt ein rechtkräftiger Unterhaltsfestsetzungsbeschluss hervor, aus dem hervorgeht, dass an das Kind... Unterhalt zu zahlen ist.
Antragsteller war das Land.
Richtig hätte es heißen müssen, dass an das Land für das Kind Unterhalt zu zahlen ist.
Wie kann der Beschluss berichtigt werden? Reicht es aus, wenn ein Berichtigungsbeschluss erlassen wird?