Erbauseinandersetzung unter Beteiligung minderjähriger (Halb-) Geschwister

  • Ich habe einen Antrag auf Bestellung eines Ergänzungspflegers aber bin mir nicht sicher ob dies überhaupt erforderlichist.
    Habe eine Erbengemeinschaft bestehend aus zwei minderjährigen Kinder, welche Halbgeschwister sind, da sie denselben Vater haben. Nun soll ein zu der Erbengemeinschaft gehörendes Grundstück verkauft und der Kaufpreis entsprechend der Erbquote an die Miterben verteilt werden.
    Für das eine Kind hat der Vater das gemeinsame Sorgerecht mit der Kindesmutter. Für das andere Kind hat der Kindesvater keine elterliche Sorge, sondern die Kindesmutter alleine (nicht die des anderen Kindes).
    Bin mir jetzt nicht sicher ob ein Ergänzungspfleger bestellt werden muss. Der Vater vertritt ja nur Kind 1. Das andere Kind wird von ihm nicht vertreten. Wenn überhaupt kommt hier § 1795 Abs. 1 Nr. 1 BGB in Betracht.Die Frage ist ob es bei dieser Vorschrift auf den Vertreter oder den Vertretenen ankommt.
    Ich weiß, dass es auch eine andere Meinung hierzu gibt mit Realteilung usw., sodass überhaupt kein Ergänzungspfleger bestellt werden müsste. Aber ich schließe mich dieser Meinung nicht an.

    Wäre über Eure Mithilfe sehr dankbar.


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