Abgeschlossenheitsbescheinigung bei Abschreibung von WEG

  • Hallo zusammen!

    Eingetragen ist eine WEG, das Sondereigentum besteht aus einem Wohnhaus mit mehreren Wohnungen und einer frei stehenden Doppelgarage.
    Beide Wohnungseigentümer haben jeweils Sondereigentum an einer Wohnung und an einem Teil der Doppelgarage.
    Nun wird eine Fläche von dem Flurstück abgeschrieben und das Sondereigentum daran aufgehoben. Die neue Grundstücksgrenze soll genau durch die Doppelgarage gehen. Auf dem abzuschreibenden Flurstück befindet sich die Hälfte der Doppelgarage, aber kein weiteres Sondereigentum.
    In der notariellen Urkunde wird erklärt, dass die Doppelgarage abgerissen werden soll.

    Würdet ihr eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung + Aufteilungspläne fordern?

    LG Toni

  • Danke für eure Antworten!

    Das Sondereigentum an dem auf dem alten Flurstück verbleibenden Teil der Garage wird bisher nicht aufgehoben, dazu wird gar nichts gesagt. Es wird nur ganz pauschal gesagt: "Das Sondereigentum an der abzuschreibenden Fläche wird aufgehoben." Mir ist erst, als ich die alten Aufteilungspläne angeschaut habe, aufgefallen, dass die neue Grundstücksgrenze mitten durch die Garage gehen soll.

    Es erscheint mir sehr formalistisch und schwer vermittelbar, dass ich neue Pläne + Bescheinigung verlange für eine Garage, die eh abgerissen wird, aber vielleicht kann ich ja mit dem Notar besprechen, dass er einfach das Sondereigentum an der gesamten Garage aufheben soll, das erscheint mir deutlich sinnvoller.

  • Danke für eure Antworten!

    Das Sondereigentum an dem auf dem alten Flurstück verbleibenden Teil der Garage wird bisher nicht aufgehoben, dazu wird gar nichts gesagt. Es wird nur ganz pauschal gesagt: "Das Sondereigentum an der abzuschreibenden Fläche wird aufgehoben." Mir ist erst, als ich die alten Aufteilungspläne angeschaut habe, aufgefallen, dass die neue Grundstücksgrenze mitten durch die Garage gehen soll.

    Es erscheint mir sehr formalistisch und schwer vermittelbar, dass ich neue Pläne + Bescheinigung verlange für eine Garage, die eh abgerissen wird, aber vielleicht kann ich ja mit dem Notar besprechen, dass er einfach das Sondereigentum an der gesamten Garage aufheben soll, das erscheint mir deutlich sinnvoller.

    Wenn das Sondereigentum an der verbleibenden Garage nicht aufgehoben wird, benötigst du einen ATP/eine Abgeschlossenheitsbescheinigung. Daher erscheint mir die Aufhebung angesichts des anstehenden Abrisses am sinnvollsten.

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