Hallo zusammen!
Eingetragen ist eine WEG, das Sondereigentum besteht aus einem Wohnhaus mit mehreren Wohnungen und einer frei stehenden Doppelgarage.
Beide Wohnungseigentümer haben jeweils Sondereigentum an einer Wohnung und an einem Teil der Doppelgarage.
Nun wird eine Fläche von dem Flurstück abgeschrieben und das Sondereigentum daran aufgehoben. Die neue Grundstücksgrenze soll genau durch die Doppelgarage gehen. Auf dem abzuschreibenden Flurstück befindet sich die Hälfte der Doppelgarage, aber kein weiteres Sondereigentum.
In der notariellen Urkunde wird erklärt, dass die Doppelgarage abgerissen werden soll.
Würdet ihr eine neue Abgeschlossenheitsbescheinigung + Aufteilungspläne fordern?
LG Toni