Unrichtiges Schlussverzeichnis, ST schon gelaufen

  • Hallo,

    Schlusstermin ist schon gelaufen, Verteilung wurde nunmehr durchgeführt. Leider ist nun aufgefallen, dass während des Verfahrens ein Gläubiger seine Forderung abgetreten hat. Der alte Gläubiger steht aber im SV. Wie kriegt man diese Kuh vom Eis?

  • Und wurde dann das nicht das falsche SV Gegenstand des Schlusstermins? Gläubiger etc hatten dann ja nicht die tatsächlichen Fakten „vorliegen“

  • Und wurde dann das nicht das falsche SV Gegenstand des Schlusstermins? Gläubiger etc hatten dann ja nicht die tatsächlichen Fakten „vorliegen“

    also meint ihr, dass nichts weiter zu veranlassen ist und das Verfahren aufgehoben werden kann? Irgendwie habe ich Bedenken, weil ja Gegenstand dds Schlusstermin ein „falsches“ SV war.... Die Tabelle wäre selbstverständlich noch zu berichtigen.

  • Die Tabelle wird definitiv nicht berichtigt. Dort ist doch genau das beurkundet was im prüfungstermin erklärt wurde.
    Wenn der neue Gläubiger hinterher eine vollstreckbare Ausfertigung will, muss er die Rechtsnachfolge gemaß 727 ZPO nachweisen und kriegt eine Rechtsnachfolgeklausel

  • Die Tabelle wird definitiv nicht berichtigt. Dort ist doch genau das beurkundet was im prüfungstermin erklärt wurde.
    Wenn der neue Gläubiger hinterher eine vollstreckbare Ausfertigung will, muss er die Rechtsnachfolge gemacht 727 ZPO nachweisen und kriegt eine Rechtsnachfolgeklausel

    Genau so

  • Die Tabelle wird definitiv nicht berichtigt. Dort ist doch genau das beurkundet was im prüfungstermin erklärt wurde.
    Wenn der neue Gläubiger hinterher eine vollstreckbare Ausfertigung will, muss er die Rechtsnachfolge gemaß 727 ZPO nachweisen und kriegt eine Rechtsnachfolgeklausel

    Du sprichst mir aus dem Herzen, aber es gibt immer wieder Gerichte, die möchten die Tabelle schön "sauber" haben. Und da wird schon im laufenden Verfahren geändert, dass die Schwarte kracht.

    [SIGPIC] [/SIGPIC] Vertrauue miiir (Kaa: Das Dschungelbuch, 4. Akt, 3. Szene)

  • wie queen (wie so oft :D )

    auch wenn einen anderen fall betreffend :

    AG Düsseldorf, Beschluss vom 18. April 2018 – 502 IN 175/09 –, juris

    herrschendes Recht ist das Recht der herrschenden
    Die Philosophen haben die Welt nur unterschiedlich interpretiert, es kommt darauf an, sie zu verändern! (K.M.)
    Ich weiß, dass ich nicht weiß (Sokrates zugeschrieben); jeder der mein Wissen erfolgreich erweitert, verbreitert mein Haftungsrisiko (nicht sokrates, nur ich)
    legalize erdbeereis
    :daumenrau

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