Guten Tag,
als Umgangspflegerin begleite ich häufiger auch Umgänge auf ausdrückliche gerichtliche Anordnung. Bisher wurden diese Pflegschaften ganz "normal" als Umgangspflegschaften gehandhabt und auch abgerechnet. Nun arbeite ich jedoch mit einem für mich neuen Gerichtsbezirk zusammen und dort handhabt die Rechtspflegerin die Pflegschaft mit Umgangsbegleitung scheinbar als institutionelle Begleitung.
Sie fordert zu jedem Vergütungsantrag einen Sachstandsbericht mit Darstellung des Verlaufes der zwischenzeitlich stattgefundenen begleiteten Umgänge, das sei so üblich.
So kenne ich es allerdings nur aus der institutionellen Umgangsbegleitung, die zumeist ja deutlich befristet ist und zum Übergang in unbegleitete Umgänge dient - das ist im vorliegenden, komplizierten Fall allerdings nicht so, die zugrundeliegende Pflegschaft war von vornherein auf ein Jahr befristet und eine Überführung in unbegleitete Umgänge stand zunächst gar nicht zur Debatte.
Nun würde ich mich gerne zu den genauen Rahmenbedingungen dieser Art der Begleitung einlesen, weiß jedoch leider nicht, wo ich nachschlagen kann und wäre für Hinweise sehr dankbar. Irgendwo muss das ja stehn (also der quasi automatische Sachstandsbericht mit jedem Vergütungsantrag)?
Liebe Grüße und vielen Dank,
Nuesschen