An wen KFB zustellen?

  • Hallo liebe Forianer,

    habe einen KFB für den Nebenklägervertreter gegen den Angeklagten gemacht.
    Frage: Muss an den Angeklagten persönlich zugestellt werden oder ist der Pflichtverteidiger auch für das Kostenfestsetzungsverfahren in dieser Konstellation bestellt und an ihn wird zugestellt?

    LG

  • Vorab: Ich mache kein Strafrecht.

    Mein Bauchgefühl sagt, „Kostenrecht ist Folgerecht/Das Kostenfestsetzungsverfahren gehört zum Rechtszug“, also würde ich an den Pflichtverteidiger zustellen.
    Wenn du‘s an beide (Pflichtverteidiger und Angeklagten) zustellst, schadet das m. E. nichts. Birgt aber das Risiko, dass die Rechtsmittelfrist unklar wird.

    "Multiple exclamation marks", he went on, shaking his head, "are a sure sign of a diseased mind." (Sir Terry Pratchett, "Eric")

  • Ich würde den Kfb an den Verteidiger mit EB zustellen und dann warten, was passiert. Schickt er das EB unterschrieben zurück, hat er damit erklärt, dass er zur Zustellung berechtigt ist und die Sache ist durch. Schickt er es nichtunterschrieben zurück mit dem Hinweis, dass er nicht Zustellbevollmächtigt ist, schickst du den Kfb an den Angeklagten direkt.

  • ich schreibe direkt bei übersendung des kfa den Pflichtverteidiger an und sage sinngemäß: wenn du nicht (mehr) zustellungsbefugt bist, bitte melden. ansonsten gehe ich davon aus, dass an dich zugestellt werden kann.
    da kam bisher nie was zurück und folglich stelle ich dann auch immer an ihn zu. da das amt des Pflichtverteidigers jedoch mit Rechtskraft des urteils endet, kann/sollte man nicht einfach ungefragt an diesen zustellen.

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