Hallo ihr Lieben,
was meint ihr zu bisherigen Vollstreckungskosten die aus 18,00 € GV Kosten bestehen, die aus einer kostenpflichtigen Ablehnung eines Zwangsvollstreckungsauftrags resultieren ?
Hallo ihr Lieben,
was meint ihr zu bisherigen Vollstreckungskosten die aus 18,00 € GV Kosten bestehen, die aus einer kostenpflichtigen Ablehnung eines Zwangsvollstreckungsauftrags resultieren ?
Wenn der Zwangsvollstreckungsauftrag nicht korrekt war, muss wohl der Gläubiger die Kosten tragen.
Der Meinung bin ich auch.
Hab aber leider noch keine Fundstelle hierfür gefunden.
Kennt jemand zufällig eine ?
Was brauchts denn da eine Fundstelle?
Der Schuldner trägt die notwendigen Kosten der ZV. Falsche Anträge sind nicht notwendig.
Naja ich hab halt eine GV Abrechnung auf der klar und deutlich drauf steht, dass der Zwangsvollstreckungsantrag an den GV fehlerhaft ist und kostenpflichtig abgelehnt wird und die Kosten werden nun in meinem Pfüb als bisherige Vollstreckungskosten geltend gemacht.
Also den pfüb teilweise diesbezüglich zurück weisen, Begründung: nicht notwendige Kosten
Also den pfüb teilweise diesbezüglich zurück weisen, Begründung: nicht notwendige Kosten
Sehe ich genau so. GV-Kosten, die dadurch entstanden sind, dass der GV die Durchführung des Auftrags abgelehnt hat, sind keine notwendigen Kosten der Zwangsvollstreckung, die der Schuldner nach § 788 Abs. 1 ZPO zu tragen hat.
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