Wir haben hier eine sehr verzwickte Angelegenheit..
Im Grundbuch (EDV) steht in Abt. III eine Grundschuld ohne Brief; in der Veränderungsspalte wurde ein Teilbrief in Höhe von 1.000 Mark gebildet
In der Handakte steht "nur" Grundschuld
Die Eigentümerin erklärt nun, dass damals mehrere hunderte Teilgrundschuldbriefe gebildet wurden; manche sind noch vorhanden, andere eben nicht (u.A. der eingetragene Teilbrief ist nicht aufzufinden).
Die Frage ist nun, wie bekommen wir das Recht aus dem Grundbuch:
1. nur Aufgebot des einen Teilbriefs?
2. Aufgebot aller Teilbriefe nebst GB-Berichtigung
2.1 in einem Verfahren
2.2 in einem Verfahren pro Teilbrief?
Vielen lieben Dank vorab