Aufgebot mehrerer Teilbriefe

  • Wir haben hier eine sehr verzwickte Angelegenheit..:gruebel:

    Im Grundbuch (EDV) steht in Abt. III eine Grundschuld ohne Brief; in der Veränderungsspalte wurde ein Teilbrief in Höhe von 1.000 Mark gebildet
    In der Handakte steht "nur" Grundschuld

    Die Eigentümerin erklärt nun, dass damals mehrere hunderte Teilgrundschuldbriefe gebildet wurden; manche sind noch vorhanden, andere eben nicht (u.A. der eingetragene Teilbrief ist nicht aufzufinden).

    Die Frage ist nun, wie bekommen wir das Recht aus dem Grundbuch:
    1. nur Aufgebot des einen Teilbriefs?
    2. Aufgebot aller Teilbriefe nebst GB-Berichtigung
    2.1 in einem Verfahren
    2.2 in einem Verfahren pro Teilbrief?

    Vielen lieben Dank vorab :D

  • Das dürfte unter anderem davon abhängen, was das GBA dazu sagt :D.

    Die 1. Alternative macht nur Sinn, wenn das GBA dann auch löscht, also außer dem einen fehlenden Brief nichts der Löschung entgegensteht. Würde mich etwas wundern, hängt aber vom GBA ab.

    2. Es kann nur ein (Teil-)Brief (oder generell eine Urkunde) aufgeboten werden die auch weg ist, bezüglich der noch vorhandenen Teilbriefe dürfte ein Aufgebotsverfahren nicht möglich und davon abgesehen sinnlos sein.

    Wie können denn Hunderte (!) Teilbriefe gebildet worden sein und aus dem Grundbuch und den dazugehörigen Akten ergibt sich quasi nichts dazu ?

    Mein Lösungsvorschlag wäre ein Aufgebot bzgl. der verschwundenen Teilbriefe.
    Wenn der Antragsteller bzgl. aller Teilbriefe gleich ist würde ich alle in ein Verfahren packen.
    Wenn es unterschiedliche Antragsteller sind würde ich mehrere Verfahren befürworten.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!