Hallo,
ist Geld, welches bei der Durchsuchung aus der Geldbörse des minderjährigen Kindes entnommen worden ist, pfändbar?
Liane
Hallo,
ist Geld, welches bei der Durchsuchung aus der Geldbörse des minderjährigen Kindes entnommen worden ist, pfändbar?
Liane
Wenn nicht gegen das Kind vollstreckt wurde: Nein!
wenn das Kind Schuldner ist, im Rahmen von § 811 Nr. 8 ZPO (soweit anwendbar): ja
..., ist Geld, welches bei der Durchsuchung aus der Geldbörse des minderjährigen Kindes entnommen worden ist, pfändbar?
Es kommt m.E. auch auf die Verhältnismäßigkeit an. Wenn in der Geldbörse mehrere tausend Euro stecken, fällt das selbst bei einem größeren Kind wohl nicht mehr unter den Taschengeldparagraphen und es stellt sich die Frage, ob das Geld dort vom Vollstreckungsschuldner geparkt wurde. Ich würde das schon hinterfragen.
Hallo,
ist Geld, welches bei der Durchsuchung aus der Geldbörse des minderjährigen Kindes entnommen worden ist, pfändbar?
Liane
Der Sachverhalt ist ein wenig dünn wer hat was durchsucht? Wer hat entnommenen? Wer soll jetzt auf wessen Antrag was entscheiden?
..., ist Geld, welches bei der Durchsuchung aus der Geldbörse des minderjährigen Kindes entnommen worden ist, pfändbar?
Es kommt m.E. auch auf die Verhältnismäßigkeit an. Wenn in der Geldbörse mehrere tausend Euro stecken, fällt das selbst bei einem größeren Kind wohl nicht mehr unter den Taschengeldparagraphen und es stellt sich die Frage, ob das Geld dort vom Vollstreckungsschuldner geparkt wurde. Ich würde das schon hinterfragen.
Es wird vermutet, dass bewegliche Gegenstände (und Bargeld) dem gehören, der sie in Besitz hat. Da müsste schon etwas dazu kommen, wieso das Kind nicht Eigentümer des Geldes sein sollte. Und bei Schenkung ist es ja auch tatsächlich Eigentümer geworden - möge Gl. ein Verfahren nach dem Anfechtungsgesetz durchführen.
Schuldnerin ist die Kindsmutter. Die Wohnung wurde durchsucht und die Geldbörse des Kindes gefunden. Es war eine Kindergeldbörse mit der Busfahrkarte des Kindes drin. Die Mutter behauptet, dass das Kind Pfand sammelt und sich das Geld zusammengespart hat.
Was aber, wenn die Mutter dem Kind das Geld gegeben hat, damit es davon einkaufen gehen soll? Dann hätte sie das Kind ja nur als Boten zum Einkaufen mit ihrem Geld geschickt.
Und was genau sollte das Kind kaufen gehen? Genau, Spekulatius.
Was aber, wenn die Mutter dem Kind das Geld gegeben hat, damit es davon einkaufen gehen soll? Dann hätte sie das Kind ja nur als Boten zum Einkaufen mit ihrem Geld geschickt.
Da werden Dir Vermutungen nur wenig helfen. Ohne belastbare Anhaltspunkte wirst Du das Geld herausgeben müssen. Um welchen Größenordnung reden wir denn, 10 €, 100 € oder 1000 €?
Hat der Gerichtsvollzieher gepfändet und die Mutter wendet sich dagegen
Oder hat der Gerichtsvollzieher nicht gepfändet und der Gläubiger wendet sich dagegen?
In beiden Fällen ist man bei der Vollstreckungserinnerung und der Richter muss nach Anhörung beider Seiten entscheiden
Meine Wette: örtlicher Vollstreckungsbeamter. Und jetzt darf die SGL entscheiden, was zu tun ist.
Wette gewonnen! Aber ich war auch dabei
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