Hallo, ich habe den Fall, dass im Grundbuch eine Erbengemeinschaft bestehend aus 8 Miterben eingetragen ist.
7 davon wollen gemeinsam eine Abschichtungsvereinbarung treffen, der 8. weigert sich, daran mitzuwirken und will mit dem Ganzen nichts zutun haben.
Nun meine Frage, braucht es für eine Abschichtung die einvernehmliche Mitwirkung ALLER eingetragenen Erben? Oder kann man den einen Miterben, der sich quer stellt, einfach außen vor lassen?
Bin für jeden Hinweis dankbar