TV-Vermerk eintragen?

  • Hallo zusammen,

    ich stehe gerade auf dem Schlauch...
    Beantragt wurde, A als Erbe von B im Grundbuch einzutragen, und zwar aufgrund notariellem Testament von B samt Eröffnungsniederschrift.
    In dem Testament heißt es, A ist Erbe, C und D sind Vermächtnisnehmer. Das Vermächtnis soll so hoch sein wie der Erbschaftssteuerfreibetrag, A soll bestimmen, worin das Vermächtnis besteht (ob ein Geldbetrag, Grundstücke,...). An dem Vermächtnis hat A den Nießbrauch, außerdem ist A Dauerverwaltungstestamentsvollstrecker an dem Vermächtnis.
    Nun ist beantragt, A als neuen Eigentümer in den Grundbüchern des Erblassers einzutragen. Und ich frage mich, muss ich einen TV-Vermerk mit eintragen?:gruebel:
    Einerseits weiß ich ja nicht, ob das Vermächtnis überhaupt erfüllt wird, und wenn ja, ob es dann in den Grundstücken besteht. Es könnte ja auch in Geld bestehen oder so. Andererseits trage ich ja auch aufschiebend bedingte Testamentsvollstreckung ein.
    Oder muss ich den TV-Vermerk vielleicht erst eintragen, wenn tatsächlich ein Vermächtniserfüllungsvertrag zum Vollzug vorliegt?

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

    LG Toni

  • Hallo zusammen,

    ich stehe gerade auf dem Schlauch...
    Beantragt wurde, A als Erbe von B im Grundbuch einzutragen, und zwar aufgrund notariellem Testament von B samt Eröffnungsniederschrift.
    In dem Testament heißt es, A ist Erbe, C und D sind Vermächtnisnehmer. Das Vermächtnis soll so hoch sein wie der Erbschaftssteuerfreibetrag, A soll bestimmen, worin das Vermächtnis besteht (ob ein Geldbetrag, Grundstücke,...). An dem Vermächtnis hat A den Nießbrauch, außerdem ist A Dauerverwaltungstestamentsvollstrecker an dem Vermächtnis.
    Nun ist beantragt, A als neuen Eigentümer in den Grundbüchern des Erblassers einzutragen. Und ich frage mich, muss ich einen TV-Vermerk mit eintragen?:gruebel:
    Einerseits weiß ich ja nicht, ob das Vermächtnis überhaupt erfüllt wird, und wenn ja, ob es dann in den Grundstücken besteht. Es könnte ja auch in Geld bestehen oder so. Andererseits trage ich ja auch aufschiebend bedingte Testamentsvollstreckung ein.
    Oder muss ich den TV-Vermerk vielleicht erst eintragen, wenn tatsächlich ein Vermächtniserfüllungsvertrag zum Vollzug vorliegt?

    Ich hoffe, ihr könnt mir helfen!

    LG Toni


    Der Erbe ist durch die Testamentsvollstreckung nicht belastet (zum Vollzug der Vermächtnisse besteht sie ja gerade nicht, sondern nur für deren Verwaltung - da hat sich der/die Notarkollege/in schon was dabei gedacht :)).

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

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