Ein Betreuer hat 800.000.--€ auf einem Festgeldkonto des Betreuten zu verwalten. Der Betreuer hat jetzt die betreuungsgerichtliche Genehmigung zur Verteilung dieses Betrags auf weitere sieben Kreissparkassen und Volksbanken zu je 100.000.--€ beantragt, da die Einlagesicherung nur 100.000.--€ bei einer Bank abdecken würde.
Besteht für eine solche Verteilung eine Notwendigkeit ?