Änderung von Namen und Geburtsdaten - Grundbuchberichtigung

  • Hallo zusammen,

    ich habe hier einen etwas sehr seltsamen Fall, der mir so auch noch nicht untergekommen ist und zu dem ich auch nichts finde:

    Vorgelegt wurden zwei Änderungsbescheinigungen einer Gemeinde mit Unterschrift und Siegel mit folgendem Wortlaut (Daten natürlich geändert):

    Hiermit bestätigen wir, dass Ihre Personendaten im Melderegister der Stadt XYZ geändert worden sind, da Sie aktuelle Urkunden vorgelegt haben, die Ihre neue Identität belegen.

    Frühere Daten: Hans Müller-Meier, geb. am 01.04.1970 in ABC in BRD
    Aktuelle Daten: Brian Spencer, geb. am 25.10.1971 in KLM in GB

    Diese Bescheinigung dient zur Vorlage bei anderen Behörden.

    Bei beiden Personen haben weder die Vor- noch die Nachnamen, auch nicht der Geburtsort und das Geburtsdatum in irgendeiner Form etwas mit den früheren Angaben zu tun.

    Wie geht sowas? Hatte das schonmal jemand? :confused:

    Ich würde aufgrund der Bescheinigung eintragen, denn die Urkunden muss ich wohl nicht auch nochmal prüfen, oder?
    Aus dem Eintragungsvermerk ergibt sich ja, dass es dieselben Personen sind ("Erwerbsgrund wie...") und ich würde die früheren Personendatensätze ausnahmsweise auch nicht historisch setzen, so dass man die Personen immer als aktuelle Eigentümer findet, egal welchen Namen man nun sucht (denke hier an die Vollstreckung...)

    Das papierlose Büro wird ebenso wenig kommen wie das papierlose Klo.
    [Dr. Heinrich von Pierer (Vorstand Siemens)]

  • Hatte ich noch nie, kenne ich nicht und ist zu meinem Glück auch UdG-Zuständigkeit.

    Beginne den Tag mit einem Lächeln. Dann hast Du es hinter Dir. (Nico Semsrott)

    "Das Beste an der DDR war der Traum, den wir von ihr hatten." Herrmann Kant in einem Fernsehinterview

  • Spielt das in Deutschland? Da würde ich die Vorlage der Urkunden verlangen, auf denen die Änderung beruht (Bescheinigung über Namensänderung des Standesamts). Das ist Personenstandssache, keine Melderechtsangelegenheit.

    "Allen ist alles egal, außer der Handyvertrag" - Kraftklub

  • Da würde ich die Vorlage der Urkunden verlangen, auf denen die Änderung beruht (Bescheinigung über Namensänderung des Standesamts).

    Das Grundbuchamt darf keinen Urkundsnachweis verlangen. Die Bescheinigung der Meldebehörde ist ausreichend.

    In dem Fall gibt es keine Urkunden, da es sich nicht um eine Namensänderung handelt. Der Fall ist gesetzlich geregelt und sollte hier nicht weiter in einem öffentlichen Forum breitgetreten werden.
    Ich werde Kai per PN informieren.

  • Wenn es eine Zeugenschutzmaßnahme ist: § 5 Zeugenschutz-Harmonisierungsgesetz, ZSHG.

    GBARPfl: Ich gehe davon aus und hoffe, dass Du die Daten komplett verfremdet hast. Nicht, dass über Deine bisherigen Beiträge ein Rückschluss möglich ist.

  • Guten Morgen :)

    Selbstverständlich sind die Daten in keiner Weise denen ähnlich, um die es hier geht.

    Egal um was es sich handelt, es läuft hier niemand Gefahr, erkannt zu werden.

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  • Da würde ich die Vorlage der Urkunden verlangen, auf denen die Änderung beruht (Bescheinigung über Namensänderung des Standesamts).

    Das Grundbuchamt darf keinen Urkundsnachweis verlangen. Die Bescheinigung der Meldebehörde ist ausreichend.

    In dem Fall gibt es keine Urkunden, da es sich nicht um eine Namensänderung handelt. Der Fall ist gesetzlich geregelt und sollte hier nicht weiter in einem öffentlichen Forum breitgetreten werden.
    Ich werde Kai per PN informieren.

    :( Meinst du nicht, dass das etwas übereifrig ist/war?

    Auch so ein Fall darf natürlich in einem öffentlichen Forum diskutiert werden, Anonymisierung vorausgesetzt!

  • Auch so ein Fall darf natürlich in einem öffentlichen Forum diskutiert werden, Anonymisierung vorausgesetzt!

    Ich würde mich an deiner Stelle mal mit § 3 des Gesetzes beschäftigen. "Ich habe hier einen ... Fall ...". Mehr Hinweise werde ich nicht geben.

  • Ich muß mich korrigieren, da ja auch das Geburtsdatum anders ist. Damit ist es tatsächlich keine Zuständigkeit des UdG mehr.

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  • Das Grundbuchamt darf keinen Urkundsnachweis verlangen. Die Bescheinigung der Meldebehörde ist ausreichend.

    Dafür hätte ich gern eine Fundstelle. ...

    Paßt Schöner/Stöber, 15. Aufl., Rz. 239?

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  • Auch so ein Fall darf natürlich in einem öffentlichen Forum diskutiert werden, Anonymisierung vorausgesetzt!

    Ich würde mich an deiner Stelle mal mit § 3 des Gesetzes beschäftigen. "Ich habe hier einen ... Fall ...". Mehr Hinweise werde ich nicht geben.


    Und was soll mir § 3 sagen? :gruebel: Dass ein (Grundbuch)-Rechtspfleger trotz vollständiger Anonymisierung zu so einem Fall nicht fragen darf?

    Ich kann nirgends entdecken, wo "hier" sein soll. Nicht umsonst hat tom gefragt, ob der Fall überhaupt in Deutschland spielt.

  • Die Rn 239 im Schöner hab ich auch gefunden, aber da es sich halt nicht nur um eine Namensänderung, sondern um die Änderung quasi der ganzen Identität handelt, fand ich das nicht so ganz passend.

    Und die Rechtsprechung bezüglich des TSG fand ich auch, aber da geht es ja im Grunde immer nur um die Frage des Eintragungsgrundes und der Umschreibung.

    Bezüglich des ZSHG: laut Einwohnermeldeamt besteht kein Sperrvermerk, weder für den neuen noch für den alten Namen... da würde ich mir also weiter keine Gedanken machen.

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  • § 5 ZSHG halte ich für nicht einschlägig. Es sollen gerade keine Tarndokumente ausgestellt werden, sondern eine Berichtigung des Registers erfolgen.
    Darüber hinaus müßte ein Ersuchen der Zeugenschutzdienststelle vorliegen - ist das so?

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  • Wenn es Zeugenschutz wäre, würde man das Grundbuch doch nicht berichtigen lassen, weil das eine unnötige Verknüpfung beider Identitäten herstellt oder?

  • Wenn es Zeugenschutz wäre, würde man das Grundbuch doch nicht berichtigen lassen, weil das eine unnötige Verknüpfung beider Identitäten herstellt oder?

    Deswegen dann die zusätzliche Umschreibung (BGH a.a.O.).

    Ja habe ich verstanden, halte ich dennoch für gefährlich!

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