Wenn es Zeugenschutz wäre, würde man das Grundbuch doch nicht berichtigen lassen, weil das eine unnötige Verknüpfung beider Identitäten herstellt oder?
Deswegen dann die zusätzliche Umschreibung (BGH a.a.O.).
Ja habe ich verstanden, halte ich dennoch für gefährlich!
War auch nur für den Fall gedacht, dass hier ein Fall des § 5 ZSHG vorliegt. Wird sich nicht mehr klären lassen. Gesetzt den Fall, würde man den Grundbesitz vermutlich schon zu Beginn des Programms veräußern.