Betreuter stirbt während Kaufvertragsabwicklung

  • Ich habe hier einen Fall, der mir Kopfzerbrechen bereitet:

    Verkäufer und Käufer schließen einen Kaufvertrag. Verkäufer steht unter Betreuung und wird vom Betreuer auch vertreten. Die betreuungsgerichtliche Genehmigung wird angefordert, liegt aber noch nicht vor. Verkäufer ist nun verstorben und wurde vom Ehegatten und Kind zu je ein Halb beerbt. Das Problem ist, dass Ehegatte ebenfalls unter Betreuung steht.

    Benötige ich nun dennoch die betreuungsgerichtliche Genehmigung, und zwar nur deshalb, weil in der Erbengemeinschaft ein Betreuter (Ehegatte) vorhanden ist? :gruebel:

  • Zunächst ist die Genehmigung des Rechtsgeschäftes durch die Erben erforderlich. Wenn dabei für den Ehegatten dessen Betreuer handelt, bedarf es natürlich der betreuungsgerichtlichen Genehmigung dieser Erklärung. Wenn der Ehegatte geschäftsfähig ist und kein Einwilligungsvorbehalt für die Vermögenssorge angeordnet wurde spricht grundsätzlich nichts dagegen, dass dieser selbst handelt. Dann wäre natürlich auch keine

    betreuungsgerichtlichen Genehmigung erforderlich.

  • Und natürlich ist die Betreuung des Ehegatten auch für die Vermögenssorge angeordnet (es wäre ja zu schön gewesen).


    Das allein heißt aber nicht, dass der Betreute nicht selbst handeln kann. Dazu müsste ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet sein. Ob der Betreute handeln kann, hängt nur an der Geschäftsfähigkeit.

    „Gebildet ist, wer weiß, wo er findet, was er nicht weiß.“ (Georg Simmel)

  • Und natürlich ist die Betreuung des Ehegatten auch für die Vermögenssorge angeordnet (es wäre ja zu schön gewesen).

    Das allein heißt aber nicht, dass der Betreute nicht selbst handeln kann. Dazu müsste ein Einwilligungsvorbehalt angeordnet sein. Ob der Betreute handeln kann, hängt nur an der Geschäftsfähigkeit.

    Meine "Betreute" kann leider gar nichts mehr. Unabhängig vom schlechten körperlichen Zustand, gibt es wohl noch lichte Momente. Aber das war es schon.

  • Meine "Betreute" kann leider gar nichts mehr. Unabhängig vom schlechten körperlichen Zustand, gibt es wohl noch lichte Momente. Aber das war es schon.

    Dann ist wohl ein neues Genehmigungsverfahren durchzuführen: Genehmigung der Genehmigung zum Kaufvertrag.

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