Ich habe hier einen Fall, der mir Kopfzerbrechen bereitet:
Verkäufer und Käufer schließen einen Kaufvertrag. Verkäufer steht unter Betreuung und wird vom Betreuer auch vertreten. Die betreuungsgerichtliche Genehmigung wird angefordert, liegt aber noch nicht vor. Verkäufer ist nun verstorben und wurde vom Ehegatten und Kind zu je ein Halb beerbt. Das Problem ist, dass Ehegatte ebenfalls unter Betreuung steht.
Benötige ich nun dennoch die betreuungsgerichtliche Genehmigung, und zwar nur deshalb, weil in der Erbengemeinschaft ein Betreuter (Ehegatte) vorhanden ist?