Beglaubigung durch französisches Konsulat - ohne Apostille möglich

  • A ist Deutsch-Franzose und ist in Kanada (Quebec) ansässig. Er will in Deutschland ein Grundstück veräußern. In Folge von COVID-19 gestaltet sich dies schwierig.
    Das deutsche Konsulat ist nicht in Ottawa und auch nicht in Montreal, sondern im weit entfernten Toronto. Zudem ist es derzeit in Kanada schwierig, die Provinzgrenzen zu überwinden (Quebec-Ontario).

    A schlägt vor, vor dem französischen Konsulat in Montreal aufzutreten.

    Sofern das Konsulat dies tut (Beglaubigung unter Genehmigung/Vollmachtsbestätigung oder direkt Vollmacht), stellt sich die Frage, ob es ausreicht.

    Das Beglaubigungsabkommen von 1971 sagt aus, dass Urkunden einer Verwaltungsbehörde öffentliche Urkunden gemäß dem Beglaubigungsabkommen sind (Art. 2 Nr. 2).
    Problematisch ist Art. 1, wonach es darauf ankommt, dass eine öffentliche Urkunde "in einem der beiden Staaten" errichtet worden ist.

    Kann man das hier bejahen? Nach dem Wortlaut eher nicht, denn Botschaften sind nicht exterritorial, sondern stehen unter dem Schutz des Gastlandes (Kanada).

    Wenn man die Anwendbarkeit dieses Abkommen verneint, würde man auch über das Apostillenabkommen nicht weiterkommen, denn konsularische Urkunden sind ausgenommen (Art. 1 Abs. 3). Das heißt, im schlimmsten Fall wäre diese Urkunde überhaupt nicht verwertbar? Die deutschen Vertretungen in Kanada würden vermutlich überhaupt nicht legalisieren, weil es keine "kanadischen" Urkunden sind.

    Für Einschätzungen wäre ich dankbar.
    GRuß
    Andydomingo

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