Ob ein Pfleger die Fahrt zum und die Zeit des Verpflichtungstermins abrechnen kann, haben wir schon so oft behandelt, daß die Suchfunktion genug ausspucken sollte... (Ach ja, natürlich entsteht ein Vergütungsanspruch erst ab dem Zeitpunkt, ab dem der Pfleger wirksam im Amt ist, also nach der Verpflichtung und somit frühestens bei der Heimfahrt.)
Daß der BGH bei uns abkupfert, ohne uns zu nennen, ist geschenkt.:D Für das Ergebnis haben wir ja auch nicht den BGH gebraucht. Uns hat das Gesetz gereicht.
Jetzt mitmachen!
Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!