Bei den 6jährigen würde ich dennoch auf die Laufzeit abstellen.
Ich weiß nicht, ob es richtig ist, sich an das Ende des Amtes des Treuhänders zu klammern. Maßgeblich ist das Ende des Verfahrens, nicht das Ende des Amtes. Wenn ich den BFH richtig im Kopf habe, ging es um die Frage, wann die Tätigkeit beendet ist. Das wäre natürlich auch bei den 6jährigen mit Masse die Vornahme der Verteilung. Aber irgendwie erscheint mir das falsch. Reines Bauchgefühl
Bei den vorzeitigen schwanke ich noch wie ich mich positioniere.Dein Bauchgefühl gegen den eindeutigen Gesetzestext und die Rechtsprechung des BFH
Der BFH hat ein eröffnetes Verfahren entschieden. Wo steht im Gesetz, wann ein reguläres Verfahren in der WVP endet?zumindest für die vorzeitigen RSB-Erteilungen: § 300 IV 3, 299 InsO
Wieso sollte das Amt bei den regulären Erteilungen anders enden als bei den vorzeitigen Erteilungen?Ich hätte eher darauf abgestellt, wann seine Tätigkeiten tatsächlich beendet sind. Und der Treuhänder lässt ja nicht einfach den Stift fallen, er muss möglicherweise noch verteilen etc..
Nach § 14 Abs. 3 InsVV beträgt die Vergütung 100 € für jedes Jahr der Tätigkeit. Bis wann genau berechnet ihr denn die jährliche Vergütung?