Das gehört jetzt wohl nur bedingt zum Thema:
Welchen Sinn haben korrigierte Vergütungsanträge; eine Festsetzung unterhalb der beantragten Summe ist Euch doch immer möglich?Ich habe jetzt für mich beschlossen, dass ich analog zu Mosser generell 16 Prozent Umsatzsteuer beantrage. (Schon um "meine Rechtspfleger" nicht zu animieren, die Schlussunterlagen auf die lange Bank zu schieben ). Wenn ich aufgrund der Art des Verfahrens absehen kann, dass dieses in diesem Jahr nicht mehr aufgehoben wird, werd eich 19 Prozent Umsatzsteuer beantragen und eine Begründung dafür abgeben, warum mir diese (voraussichtlich) zusteht.
Korrektur werde ich auch nicht verlangen.
So ist es natürlich perfekt. Allerdings ist es ja wirklich schwierig abzusehen. Du machst einen Schlussbericht mit Masse und reichst den Vergütungsantrag ein. Dann weißt Du ja nicht, wann der Kollege diesen prüft und wann er den Schlusstermin festlegt. Und der Kollege (und Du ja letztlich auch) weißt nicht, wie lange die Verteilung dauern wird (Rückläufer etc.). Bei größeren Verfahren kann man das wohl abschätzen, dass es länger dauert. Aber ansonsten? Es wird alles schwierig.