Pfanderstreckung eines alten Rechts

  • Hallo zusammen!


    Eingetragen ist eine WEG auf Flurstück123, bestehend aus drei Einheiten. Alle drei Einheiten sind belastetmit folgendem Recht:
    "Unterhaltung der Wasserleitunggemeinschaftlich mit Geb. 10, 12, 14. Eingetragen am..."


    Das Sondereigentum der Einheit Nr. 3wird aufgehoben, die Miteigentumsanteile der Nr. 3 auf die EinheitenNr. 1 und 2 übertragen, von Flurstück 123 wird eine Teilfläche123/1 abgeschrieben. Zu der Teilfläche 123/1 wird die Teilfläche456/100 zugeschrieben.
    Beantragt ist außerdem diePfanderstreckung des o.g. Rechts auf die Teilfläche 456/100.


    Das o.g. Recht wurde vor über 100Jahren eingetragen. Ich gehe davon aus, dass es bei den berechtigenGrundstücken zu diversen Zu- und Abschreibungen kam, sodass sienicht mehr den Bestand haben, den sie damals hatten. Daher habe ichBedenken, ob ich die Pfanderstreckung eintragen kann. DennBerechtigter einer subjektiv-dinglichen Reallast kann ja nur der jew.Eigentümer eines Grundstücks sein, nicht eines Teils einesGrundstücks.
    Auch würde man heutzutage wohl eherdrei gleichrangige Reallasten zugunsten der berechtigten Grundstückeoder aber ein Berechtigungsverhältnis eintragen. Das lässt sich imWege der Auslegung vielleicht noch retten, aber mit den berechtigtenGrundstücken, die so nicht mehr bestehen dürften, habe ich m.E. eingroßes Problem.
    Fällt euch dazu eine Lösung ein?


    Und bei der Übertragung derMiteigentumsanteile von WE-Einheit Nr. 3 auf Nr. 1 und 2 brauche ichja nach h.M. auch eine rechtsgeschäftliche Pfanderstreckung des o.g.Rechts, hier wäre ja dann das gleiche Problem, außer man folgtArmbrüster in Bärmann, Wohnungseigentumsgesetz, §2 Rn. 90 und gehtvon einer gesetzlichen Pfanderstreckung aus.


    Ich wäre für eure Denkanstöße sehrdankbar!


    LG Toni

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