Ich soll eine volltreckbare Teilausfertigung einer vollstreckbaren Jugendamtsurkunde in Österreich zustellen. Soweit relativ unproblematisch. Ich frage mich jetzt allerdings, was ich nach erfolgter Zustellung zu machen habe. Falls die ZU in Österreich klappt, erhalte ich ja vom österreichischen Bezirksgericht eine ZU-Bescheinigung gem. Art. 10 der EuZVO. Erteile ich dann auf der Grundlage dieser Bescheinigung ein ZU-Zeugnis und verbinde dieses mit dem Original der vollstreckbaren Teilausfertigung? Oder reicht die österreichische ZU-Bescheinigung, so dass ich die mit dem Titel verbinde? Oder schicke ich dem JA einfach nur den Titel und die österreichische ZU-Bescheinigung, ohne diese miteinander zu verbinden? Stehe gerade irgendwie auf dem Schlauch!
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