S ist Geschäftsführer der GmbH 1 und der GmbH 2. Er zieht Forderungen der GmbH 1 in Höhe von 80.000,- € und solche der GmbH 2 in Höhe von 20.000,- € auf dem gleichen Bankkonto ein. Dort ist nun ein Guthaben von 100.000,- € vorhanden. Das Bankkonto lautet auf den Namen des S.
Am nächsten Tag zahlt S dem Gläubiger G der GmbH 1 30.000,- € aus dem Guthaben.
Über die Vermögen beider GmbHs wird das Insolvenzverfahren eröffnet. Der IV der GmbH 1 ficht die 30.000,- € - Zahlung bei G an. Dieser wendet ein, die Zahlung sei gar nicht aus dem Vermögen der GmbH 1 geflossen, der IV soll doch mal bitte beweisen, dass die Zahlung nicht auch, zumindest teilsweise, aus dem Vermögen der GmbH 2 stammte. Schließlich waren ja Guthaben beider GmbHs vermischt auf dem Konto.
Wie seht Ihr das? Nach dem Zusammntreffen beider Geldbeträge auf einem Konto stellt sich ja wirklich die Frage, ob das Guthaben noch auf beide GmbHs aufteilbar ist.