Hallo ihr Lieben J
Ich weiß gerade nicht, ob ich einfach nur ein Brett vor dem Kopf habe oder was los ist, aber ich weiß nicht, wie ich folgendes Problem lösen soll:
Die Kosten wurden gegeneinander aufgehoben.
Der Kläger hatte einen Gerichtskostenvorschuss in Höhe von 495,00 EUR eingezahlt und beantragte Festsetzung der Gerichtskosten. Ich erließ einen KFB und setzte die Hälfte gegen den Beklagten fest. Zu diesem Zeitpunkt hatte ich total vercheckt, dassder Rechtsstreit durch Vergleich beendet wurde und die Kostenrechnung somit hinfällig war.
Der KFB wurden jedenfalls rechtskräftig.
Der KB erstellte eine neue Kostenrechnung. Es ergab sich kein Erstattungsanspruch.
Nun bittet der Beklagte um Aufhebung des KFB nach § 319 ZPO.
Der Kläger beruft sich darauf, dass es sich nicht um einen offensichtlichen Rechen- oder Schreibfehler handelt. Aufgrund der engen Auslegung des § 319 ZPO würde ich dem Kläger zustimmen.
Was kann ich tun? Den KFB von Amts wegen aufheben? Oder es doch über § 319 ZPO laufen lassen?
Vielen Dank im Voraus & liebe Grüße
Dori